Klaus Müller
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Biographical Articles on Heinrich Hössli and Johann Ludwig Casper

by Klaus Müller ©

In: Homosexualiät. Handbuch der Theorien und Forschungsgeschichte. Frankfurt am Main, Campus 1993. [Manual: Theories and Research on the History of Homosexuality.]

 

Die unmittelbare Vorgeschichte

In der moralistischen Onanieliteratur des späten 18. Jh.s und den Untersuchungen zur Prostitution wurde 'Sexualität' erstmals als 'wissenschaftlicher' Gegenstand umrissen. Eine allgemeine wissenschaftliche Theorie der Sexualität oder der gleichgeschlechtlichen Liebe fehlte jedoch. Die Gerichtsmedizin richtete sich als praxisorientierte Disziplin bis Mitte des 19. Jh.s auf die 'Päderastie als Tat'. Heinrich Hössli leistete eine frühe emanzipatorische, kulturhistorische Legitimation der Päderastie aus dem Geist der Antike. Heinrich von Kaans "Psychopathia sexualis" (1844) war ein Vorläufer der späteren Sexualpathologie.

Gerichtsmedizin: Juristisch wurde die Päderastie bis ins 19. Jh. dem Sodomiebegriff subsumiert, in dem die 'Unkeuschheit' von einem "Mensch mit einem Vieh / Mann mit Mann / Weib mit Weib" (zitiert nach Constitutiones Criminales, Halsgerichts-Ordnung 1712: 183) zusammengefaßt wurde. Die peinliche Halsgerichtsordnung (erstes Reichsgesetz 1533 unter Kaiser Karl V.) sah für Sodomie Verbrennung bei lebendigem Leib vor. Erst mit der Umwandlung in langjährige Gefängnisstrafen (Österreich 1787/1803; Preußen 1794) und dem radikalen Bruch durch den Code Pénal von 1791 (und dem Feuerbachschen Strafrecht für das Königreich Bayern von 1813) wurde die drakonische Strafe aufgehoben (vgl. Bleibtreu-Ehrenberg 1981).

Die Gerichtsmedizin sollte die Beweisführung bei 'Unzucht wider die Natur' leisten. Der schmale Indizienkatalog der Päderastie war von Paolo Zacchias (1584-1659) in das Untersuchungsfeld der gerichtlichen Medizin eingereiht worden. Seine 'Quaestiones medico-legales' (1621-1635) stellten die Anusuntersuchung des passiven Päderasten als forensisches Verfahren vor. Risse, Entzündungen, Dehnungen des Afters, Beseitigung der natürlichen Falten des Afters um den Anus durch das 'unermüdliche Reiben des Gliedes', Feigwarzen, Wucherungen, Juckreiz galten als Spuren der Tat. Die beteiligten Subjekte wurden außer durch ihren Altersunterschied - der Geschändete wurde als Knabe angenommen - nicht weiter spezifiziert. Der aktive Päderast blieb ein unbestimmter Täter. Bis Ende des 18. Jh.s blieb die Anusuntersuchung international das einzige Instrumentarium der Gerichtsmedizin. Erst Anfang des 19. Jh.s erweiterte sich das kompilatorische Handbuchwissen, das selten vor Gericht angewandt wurde, um die Fragen nach den Ursachen der Tat und den Folgen für die Persönlichkeit des Täters.

- Die Folgen der Onanie, die die umfangreiche Onanieliteratur seit Tissots Schrift von 1760 behauptete, wurden tendenziell auf die Päderastie übertragen (Tella 1787, Mende 1826, Sadermann 1840). -Der aktive Päderast wurde auf die Beschaffenheit seiner 'Rute' untersucht. "Männer mit einer dünnen und nicht zu langen Ruthe sind diesem Laster am meisten ergeben, indem sie bei Weibern nicht genug Befriedigung finden, und von diesen auch verschmäht werden." (Mende 1826: 506/507).

- In den populärwissenschaftlichen Sittengeschichten des 19. Jh.s wurden die gerichtsmedizinische und die kulturhistorische Perspektive als gleichberechtigte Wissensformen nebeneinander gestellt. Unter dem Stichwort 'Päderastie' fand man Aufklärung über die Indizien der Tat in juristischer Hinsicht wie eine kurze Abhandlung über die 'griechische Liebe'. Johann Valentin Müller (1756-1813) widmete den 'griechischen Ursprüngen' der Knabenliebe in seinem 'Entwurf der gerichtlichen Arzneywissenschaft' (1796) erstmals mehr Aufmerksamkeit als den analen Spuren der Unzucht. Neben den materialreichen lexikalischen Artikeln von Meier (1837) und Klose (1837) wurde die 'griechische Päderastie' in einer Reihe von allgemeineren philosophischen, juristischen oder historischen Studien zur Antike besprochen (etwa Meiners 1775, Forberg 1824, Stark 1827, Limburg Brouwer 1838, Rosenbaum 1839, Becker 1840, Rein 1844). Meier formulierte mit der Differenzierung von 'Knabenliebe als pädagogischem Institut' und 'Knabenschänderei als unzüchtigem, rein sexuellen Verhältnis' eine maßgebliche Interpretationsperspektive. Mitte des 19. Jahrhunderts wurde die gerichtsmedizinische Ausweitung der Diagnoseverfahren von Johann Ludwig Casper (1796-1867) scharf kritisiert.

 

Heinrich Hössli (1784-1864)

Biographie: Heinrich Hössli wurde am 6. Aug. 1784 in Glarus geboren, der Hauptstadt des gleichnamigen Schweizer Kantons. Wie sein Vater wurde Hössli Hutmacher in Glarus. 1811 heiratete er und bekam zwei Söhne, mit seinem Sohn Hans korrespondierte er später offen über "(E)ros". Nach 1821 begann Hössli mit der Arbeit an seinem zweibändigen 'Eros. Die Männerliebe der Griechen, ihre Beziehungen zur Geschichte, Erziehung, Literatur und Gesetzgebung aller Zeiten' (Glarus, 1836 und St. Gallen, 1838). Bis zu seinem Tod am 24. Dez. 1864 verfolgte Hössli die Publikationen über die Männerliebe. Die 1903 von Ferdinand Karsch-Haack (1853-1936) veröffentlichte Biographie Hösslis, in der auch der unveröffentlichte Nachlaß einbezogen ist, ist die wichtigste Quelle zum Leben und Werk.

Ideen: Die Hinrichtung des Rechtsagenten Frans Desgouttes, der 1817 seinen Freund Daniel Hemmeler ermordet hatte und dafür gerädert wurde, wurde für Hössli zum Schlüsselerlebnis. Die 'Leidensgeschichte Desgouttes' veranlaßte Hössli zur Abfassung einer Apologie der Männerliebe ('Geschlechtsverhältnisse'), die er 1819 dem Schweizer Schriftsteller Heinrich Zschokke vorlegte, um ihn zum Schreiben eines Traktats zu motivieren. Selbst traute er sich eine solche Arbeit noch nicht zu. Zschokke entwickelte das Thema des Eros in dem literarischen Streitgespräch 'Der Eros oder über die Liebe' (1821) zwischen drei Figuren: 'Holmar' vertritt Positionen Hösslis, 'Lukasson' und 'Beda' die von Desgouttes resp. von Zschokke selbst. 'Holmar' rechtfertigt die Idee des griechischen Eros mit Verweis auf die Antike, Zschokke wies als 'Beda' auf die Unmöglichkeit einer Liebe ohne Sinnlichkeit und damit auf den prekären Punkt in Hösslis Verteidigung. Hössli selbst war enttäuscht von Zschokkes Arbeit, die seiner Meinung nach die Natürlichkeit der antiken Eros in Frage stellte. Er begann autodidaktisch mit einer umfangreichen kulturhistorischen Rechtfertigung der gleichgeschlechtlichen Eros aus der Antike. Die 'Natürlichkeit' der Männerliebe leitete sich aus deren kultureller Autorität ab. Der 'empirische' Anspruch des biologischen Positivismus, der die Sexualitätsdiskussion nach 1850 beherrschen sollte, spielte bei Hösslis kulturgeschichtlicher Schrift über den Eros als Idee noch keine Rolle. 1836 wurde der erste Band veröffentlichtet. Der Evangelische Rat des Kantons Glarus bewirkte ein Druckverbot, der zweite Band mußte in St. Gallen erscheinen. (vgl. Karsch-Haack 1903: 56-63). Die Rezeption war durch die geographische und intellektuelle Isolation Hösslis marginal. Karl Heinrich Ulrichs erfuhr von den Schriften seines Vorgängers erst 1866. (Vgl. Ulrichs, Forschungen, Memnon: 212).

 

Korrespondenz Heinrich Hössli - Hans Hössli

In dem bei Karsch-Haack zitierten Briefwechsel zwischen Heinrich Hössli und seinem Sohn Hans kam die mehr 'profane' Seite 'päderastischen Lebens' Mitte des 19. Jahrhunderts zur Sprache. Nur die Briefe von Hans, die sich über den Zeitraum von 1848 bis 1857 erstrecken, blieben erhalten. Hans erzählte freimütig von seinen Liebeserfahrungen. Aus Amerika schrieb er: "Ich würde recht gut und angenehm in der Schweiz leben und wegen Dir wäre es mir über Alles ... aber siehe, die mehreren Gründe dagegen rühren von Einer Quelle her oder doch meist von einer Quelle. Ich will sagen E(ros). Besonders die verflossenen Sachen von der Zeit des rothen Löwen in M. herrührend, das war eine unangenehme Geschichte, es wirkten dort viele Umstände zusammen." (Karsch-Haack 1903: 104). Über das Werk des Vaters schrieb er 1857 skeptisch: "Von Allem, was aus dem Alterthum und auch für Natur-Anlage - ich spreche immer speziell von diesem Falle - bewiesen werden kann, wird gesagt: "Das ist eine alte Sache, das ist allbekannt" und "das macht die Sache nicht besser". Die Meinung Einzelner gilt nicht viel." (Karsch-Haack 1903: 106).

Karsch-Haack zitierte aus dem ungedruckten Nachlaß von Hössli eine längere Passage, der Hössli den Titel "Aus den Selbstbekenntnissen eines Unglücklichen ohne Liebe zum andern Geschlecht" vorangestellt hatte. "Ich bin in der Kirche, mir zur Rechten eine verklärte Menschengestalt, die auch meine ganze Seele verklärt und mit glühender Andacht, mit dem Himmel selbst erfüllt. Der Tempel erbebt, er verschwindet... und warum dachte ich: zu den Füßen dieses göttlichen Jünglings wäre es selig zu sterben?- - es war der Eros! -" (Karsch-Haack 1903: 109/110). In der Stimme des schwärmenden Ich bekannte sich kein konkretes Subjekt, sondern offenbarte sich "der ewige Eros, der in den Zeugen und Stimmen redet und im Plato und in der ewigen Natur und bei den Griechen!" (Karsch-Haack 1903: 110). Hössli hielt an einer ideengeschichtlichen Rechtfertigung des Eros fest.

Psychiatrie und Sexualität: Johann Häussler versuchte als erster in seiner Dissertation 'Ueber die Beziehungen des Sexualsystems zur Psyche, überhaupt und zum Kretinismus im besonderen' (1826) eine sexuelle Ätiologie der Geisteskrankheiten aus psychiatrischer Sicht zu entwickeln. Er sah, anschließend an die Onanieliteratur, die Selbstschändung (ebenso wie übermäßige Geilheit, Geschlechtskrankheiten und Befriedigungen der 'Geschlechtslust auf ungesetzlichem Wege') als mögliche Ursache von Wahnsinn, räumte aber auch eine heilende Wirkung von Sexualität ein: etwa bei der Epilepsie. Heinrich von Kaans 'Psychopathia sexualis' (1844) erstellte eine erste Klassifikation sexueller Abweichungen, die jedoch mit zeitgenössischen gerichtsmedizinischen Einteilungen weitgehend übereinstimmte. Die Einteilung war handlungsorientiert und nahm traditionell die Onanie als Basis anderer Formen der 'Unzucht'. Erst die Betonung der Phantasie als entscheidendem Faktor bei der Ausbildung eines perversen Geschlechtslebens unterschied Kaan von zeitgenössischen Gerichtsmedizinern wie Mende, Henke, Wächter, Sadermann oder Bergmann. Der Päderast blieb bei von Kaan der schon bekannte Täter, ausführlich zitierte er die Regeln der Anusuntersuchung.

Einschätzung: So unterschiedlich die Auffassungen der Päderastie im Werk von gerichtmedizinischen/enzyklopädischen Abhandlungen, bei Hössli oder frühen psychiatrischen Studien (Häussler, Kaan) formuliert wurden, erschien sie doch unisono als 'subjektlose Tat'. Nicht das Subjekt, sondern die Tat (Gerichtsmedizin), die Handlung (Häussler, Kaan), die Idee (Hössli) stand im Zentrum der Reflektion. Erst Karl Heinrich Ulrichs stellte das urnische Subjekt und seine Erfahrung ins Zentrum des Sexualitätsdiskurses.

In den Diskursen über die Onanie, die Prostitution oder die Geschlechtskrankheiten tauchten Motive (ohne theoretische Reichweite) auf, die von der Sexualpathologie des späten 19. Jh.s systematisch aufgenommen wurden: 'Päderastie' als Zeichen einer stadtgeschwächten Moderne (Jean Jacques Rousseau; Parent-Duchatelet), als atavistisches Phänomen (Rosenbaum), als Verschwörung (Reich). Doch erst ab Mitte des 19. Jh.s richtete sich das medizinische und emanzipatorische Interesse an der gleichgeschlechtlichen Liebe auf die beteiligten Subjekte. Der griechisch-lateinische Begriffszwitter 'Homosexualität', 1869 von Karl Maria Kertbeny geprägt, wurde zum Sammelbegriff. Die gerichtsmedizinische Untersuchung der Tat wich den wissenschaftlichen Spekulationen über die sexuelle Identität des 'Homosexuellen'. Der 'bekennende Homosexuelle' und damit das Subjekt wurde zum wichtigsten Bezug der Sexualtheorien.

Primärliteratur: Wilhelm Adolph Becker: Charikles. Bilder altgriechischer Sitte. Leipzig 1840.- Constitutiones Criminales Caroli V. (1530-1532). Altdorfi Noricorum, Jodoci Wilhelmi Kohlesii 1712.-Friedrich Karl Forberg: Antonii Panormitae Hermaphroditus. Coburgi, F. C. Forbergius 1824.- Tissot: L'onanisme. Paris 1760.-Johann Jacob Tella: Verbrechen und Strafe in Unzuchtsfällen. Saarbrücken, Hofbuchhandlung 1787.- L. J. K. Mende: Ausführliches Handbuch der gerichtlichen Medizin. Vierter Theil. Leipzig, Dyk'schen Buchhandlung 1826. (6 Bände, 1819-1832).- J. Sadermann: Practische Anweisung zu solchen gerichtlich-medizinischen Untersuchungen welche lebende Personen betreffen. Erlangen, Palm & Enke 1840.- Johann Valentin Müller: Entwurf der gerichtlichen Arzneywissenschaft nach juristischen und medicinischen Grundsätzen für Geistliche, Rechtsgelehrte und Aerzte. Frankfurt a.M. 1796.- M. H. E. Meier: Päderastie. In: Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften und Künste. Dritte Section O-Z. Leipzig, Brockhaus 1837.- C. L. Klose: Päderastie. In: Allgemeine Encyclopaedie der Wissenschaften und Künste, 3. Section T. 9, Leipzig 1837.- Christoph Meiners: Vermischte philosophische Schriften. Bd. 1. Leipzig 1775.- Carl Wilhelm Stark: De mania. Jenae 1827.- Wilhelm Rein: Das Criminal-Recht der Römer von Romulus bis auf Justinianus. Leipzig 1844.- Eduard Reich: Ueber Unsittlichkeit. 2. Ausgabe. Neuwied und Leipzig, J. H. Heuser'schen Buchhandlung 1866.-Parent-Duchatelet: De la prostitution dans la ville de Paris. 2. Bände. Paris 1837.- Julius Rosenbaum: Die Lustseuche im Alterthum. Halle 1839.- P. v. Lomburg Brouwer: Histoire de la civilisation morale et religieuse des Grecs. Bd. 4. Gronique 1838.- Karl Heinrich Ulrichs: Forschungen über das Räthsel der mannmännlichen Liebe. Leipzig, Spohr 1898. (Reprint New York, Arno Press 1975). -H. Zschokke: Eros. Ein Gespräch über die Liebe (1821). In: Ausgewählte Novellen und Dichtungen 1. Aarau 1841.- Paolo Zacchias: Quaestiones medico-legales. Rom/Amsterdam 1621-1635. (dt. Übersetzungen, Leipzig 1630; Frankfurt 1666-1701; Nürnberg 1726). - F. Karsch-Haack: Der Putzmacher von Glarus Heinrich Hössli. Leipzig, Spohr 1903. In: Documents 1975.- Heinrich Hössli: Eros; über die Männerliebe. 2. Bände: Glarus 1836; St. Gallen 1838.-Heinrich v. Kaan: Psychopathia sexualis. Leipzig (Diss.) 1844.

Sekundärliteratur: Documents of the homosexual rights movement in Germany, 1836-1927. Ed. by Jonathan Katz. New York 1975.- Gisela Bleibtreu-Ehrenberg: Tabu Homosexualität. Frankfurt a.M. 1978.-Hans-Georg Stümke und Rudi Finkler: Rosa Winkel, Rosa Listen. Reinbek bei Hamburg 1981.- Paul Derks: Die Schande der heiligen Päderastie. Berlin, Rosa Winkel 1990.- Klaus Müller: Aber aus meinem Herzen sprach eine Stimme so laut. Medizinische Pathographien und homosexuelle Autobiographien im 19. Jahrhundert. Berlin, Rosa Winkel 1991.

 

Johann Ludwig Casper (1796-1864)

Leben: Johann Ludwig Casper wurde am 11. März 1796 in Breslau geboren und kam nach einer Ausbildung als Apotheker zur Medizin: 1819 Doktor in Halle, 1924 Habilitation. 1825 wurde er zum Professor.extraord. in Brandenburg ernannt, 1839 zum ordentlichen Professor. Seit 1841 war er gerichtlicher Physikus der Stadt Berlin. Er starb am 24. Februar 1864 in seiner Geburtsstadt.

Ideen: Bis Mitte des 19. Jh.s berief sich die Gerichtsmedizin bei der Untersuchung der Päderastie auf die "Quaestiones medico-legales" (Rom/Amsterdam 1621-1635) von Paolo Zacchias (1584-1659). Zacchias hatte in seinem Standardwerk der Gerichtsmedizin die Anusuntersuchung des passiven Päderasten als forensisches Verfahren vorgestellt. Die Mechanik des Aktes und seine angeblichen Spuren: Risse, Entzündungen, Dehnungen des Afters, Beseitigung der natürlichen Falten des Afters um den Anus durch das 'unermüdliche Reiben des Gliedes', Feigwarzen, Wucherungen, Juckreiz sollten die Tat bezeugen. Die beteiligten Subjekte wurden außer durch ihren Altersunterschied - der 'Geschändete' wurde durchweg als Knabe angenommen - nicht weiter spezifiert. Mitte des 19. Jh.s führte Caspers Anspruch auf 'Empirizität' zu einer methodischen Neuorientierung, in der nicht mehr die Autorität der Überlieferung, sondern die 'eigene Naturbeobachtung' zählte.

Gestützt auf 11 Fälle reduzierte Casper 1852 die 'pure abgeschriebenen' medizinischen Spekulationen über die passive Päderastie auf zwei diagnostische Zeichen: die "dutenförmige Einsenkung der nates nach dem After zu" und die "faltenlose Beschaffenheit der Haut in der Umgegend des anus" (Casper 1852: 78). Bei seiner scharfen Kritik der medizinischen Tradition (Zacchias, Alberti, Henke) stützte er sich auch auf die polizeilich beschlagnahmten Tagebücher eines Päderasten, der unter dem Pseudonym 'Cajus' in die

Annalen nicht nur der Gerichtsmedizin einging. Durch die Lektüre der Tagebücher verlagerte sich bei Casper das diagnostische Interesse von der Tat zum Täter. Die verrufene Handlung wurde erstmals als Folge einer konstitutionellen Veranlagung betrachtet. "Die geschlechtliche Hinneigung von Mann zu Mann ist bei vielen Unglücklichen - ich vermuthe aber bei der Minderzahl - angeboren, während sie bei vielen andern Männern erst im spätern Leben, als Folge einer Uebersättigung im gewöhnlichen Dienste der Venus, auftaucht." (Casper 1852: 62) Diese 'merkwürdige psychologische Seite' ging nach Casper mit einem auffallenden 'weibischen Auesseren' zusammen, ohne daß letzteres zum sicheren diagnostischen Merkmal aufgewertet wurde. Für Casper blieb die Anusuntersuchung in ihrer reduzierten Form das einzig verläßliche Diagnoseverfahren vor Gericht. Sie wurde in ihrem Wert relativiert, weil Casper Päderastie nicht mehr mit analer Penetration gleichsetzte. "/.../ dass diese ekelhaften Vermischungen von Mann mit Mann gar nicht in allen Fällen so rein mechanisch geschehen, dass vielmehr die Afteröffnung nicht selten dabei ganz unbetheiligt bleiben dürfte, und dass bei nicht wenigen die unerklärliche geschlechtliche Verirrung sich in den Gränzen eines gewissen Platonismus erhält/.../" (Casper 1852: 76) In seinem 'Practischen Handbuch der gerichtlichen Medicin' (1858) wurde diese Einschätzung des 'Lasters', unter Bezug auf eine ihm nach seinem Aufsatz von 1852 anonym zugeschickte Autobiographie, verstärkt. "Bei den meisten, die ihm ergeben sind, ist es angeboren und gleichsam wie eine geistige Zwitterbildung." (Casper 1858: 174). Die Hinweise auf die Feminität des passiven Päderasten wurden mit Beispielen aus der antiken Literatur gestützt. Casper konstatierte die Kluft zwischen der unsicheren ärztlichen Diagnose und dem 'päderastischen' Erkennungssystem, wenn er aus der zugesandten Autobiographie eines Päderasten zitierte: "'Wir finden uns gleich', sagt der oben erwähnte Schreiber, 'es ist kaum ein Blick des Auges, und hat mich bei einiger Vorsicht noch nie getäuscht. Auf dem Rigi, in Palermo, im Louvre, in Hochschottland, in Petersburg, bei der Landung in Barcellona fand ich Leute, die ich nie gesehen und die ich in einer Secunde erkannte' u.s.w.!! Aber diese subjective Diagnose existirt nicht für den Richter und Arzt." (Casper 1858: 174/5). 1863 veröffentlichte Casper dieses Selbstbekenntnis in den 'Klinischen Novellen zur gerichtlichen Medicin'. Das historisch singuläre Bekenntnis stand am Beginn der zahlreichen autobiographischen Bekenntnisse, die ab 1870 in der Sexualpathologie veröffentlicht wurden. Der Pariser Gerichtsmediziner Ambroise Tardieu (1818-1879) kritisierte Casper scharf wegen dessen Thesen von dem 'gewissen Platonismus' päderastischer Beziehungen und dessen Kritik der Anusuntersuchung. In seinem Werk 'Étude médico-légale sur les attentats aux moeurs' (Paris 1857) berief sich Tardieu auf mehr als 200 Untersuchungen und hielt an den sichtbaren Spuren der passiven Päderastie fest. Auch betonte er als Erkennungszeichen die 'spitzzulaufende, hundeähnliche Rute des aktiven Päderasten'. Die Ausweitung der Analyseverfahren auf die 'Rute' des aktiven Päderasten wurde bereits bei Mende (Mende, L.J.K: Ausführliches Handbuch der gerichtlichen Medizin. Leipzig, 6 Bd.e, 1819/1832) formuliert. Nach dem Tode Caspers wurde die Auseinandersetzung Casper/Tardieu von seinem Neffen Carl Liman (1818-1891) in den Neuauflagen des Casper'schen Handbuchs mit Schärfe fortgeführt.

Würdigung: Casper reduzierte durch seine 'empirische' Kritik den diagnostischen Wert der Anusuntersuchung. Seine Kritik bewirkte die schwindende Autorität der Gerichtsmediziner als 'Sachverständige' der Päderastie. Die These der "geistigen Zwitterbildung" wurde in der Formel von Karl Heinrich Ulrichs ('Anima muliebris virili corpore inclusa') zum bedeutendsten Konzept der Männerliebe des 19. Jh.s ausgearbeitet: Die gleichgeschlechtliche Liebe wurde mit der Verkehrung der Geschlechtsidentität erklärt. Die Sexualpathologie des späten 19. Jh.s berief sich auf Casper wie Ulrichs. Die Veröffentlichung 'päderastischer Bekenntnisse' leitete eine radikale Veränderung im Denken über die Männerliebe ein. Autobiographische Zeugnisse wurden zukünftig zum unerläßlichen 'empirischen' Bezugspunkt sexualpathologischer und emanzipatorischer Theorien der 'Homosexualität'.

Primärliteratur: Casper, Johann Ludwig: Ueber Notzucht und Päderastie und deren Ermittelung seitens des Gerichtsarztes. In: Vierteljahrsschrift für gerichtliche Medicin, 1. Berlin 1852. -Practisches Handbuch der gerichtlichen Medicin. Biologischer Theil. Berlin, August Hirschwald 1858. (Bd. 2, Berlin 1858) -Klinische Novellen. Berlin 1863. - Handbuch der gerichtlichen Medicin. Siebente Auflage. Neubearbeitet und vermehrt von Dr. Carl Liman. Berlin, August Hirschwald 1881. (8. Aufl. 1889; 9. Aufl. 1905 / Hg. v. A. Schmidtmann)

Sekundärliteratur: Klaus Müller: Aber in meinem Herzen sprach eine Stimme so laut. Medizinische Pathographien und homosexuelle Autobiographien im 19. Jahrhundert. Berlin, Rosa Winkel 1991.